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Was ist das Haus wert?
Online-Bewertung, Makler-Einschätzung oder Gutachten: welche Bewertung wann reicht.

Ein gemeinsamer Wert ist oft der erste Schritt zur Einigung unter Erben, für das Finanzamt und für das Betreuungsgericht.
Drei Arten der Bewertung
- Online-Bewertung: schnell und kostenlos, ein erster Anhalt aus Lage, Größe und Baujahr. Sie ersetzt keine Besichtigung.
- Einschätzung durch einen Makler: mit Besichtigung, kostenlos, wenn der Makler auf einen Auftrag hofft. Gut für die Frage, was ein Verkauf bringen kann.
- Verkehrswertgutachten: von einem Sachverständigen, kostenpflichtig, belastbar vor Gericht und Finanzamt. Der Verkehrswert ist gesetzlich festgelegt (§ 194 Baugesetzbuch).
Wann welche reicht
Für das Gespräch unter Erben reicht oft eine Online-Bewertung und eine Makler-Einschätzung. Verlangt das Betreuungsgericht einen belegten Wert oder gibt es Streit, ist ein Gutachten sicherer. Bodenrichtwerte, also den Wert des Grundstücks ohne Haus, veröffentlichen die Gutachterausschüsse kostenlos im Portal BORIS-D.