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Was ist das Haus wert?

Online-Bewertung, Makler-Einschätzung oder Gutachten: welche Bewertung wann reicht.

Reihe gewöhnlicher Reihenhäuser aus Backstein

Ein gemeinsamer Wert ist oft der erste Schritt zur Einigung unter Erben, für das Finanzamt und für das Betreuungsgericht.

Drei Arten der Bewertung

  • Online-Bewertung: schnell und kostenlos, ein erster Anhalt aus Lage, Größe und Baujahr. Sie ersetzt keine Besichtigung.
  • Einschätzung durch einen Makler: mit Besichtigung, kostenlos, wenn der Makler auf einen Auftrag hofft. Gut für die Frage, was ein Verkauf bringen kann.
  • Verkehrswertgutachten: von einem Sachverständigen, kostenpflichtig, belastbar vor Gericht und Finanzamt. Der Verkehrswert ist gesetzlich festgelegt (§ 194 Baugesetzbuch).

Wann welche reicht

Für das Gespräch unter Erben reicht oft eine Online-Bewertung und eine Makler-Einschätzung. Verlangt das Betreuungsgericht einen belegten Wert oder gibt es Streit, ist ein Gutachten sicherer. Bodenrichtwerte, also den Wert des Grundstücks ohne Haus, veröffentlichen die Gutachterausschüsse kostenlos im Portal BORIS-D.