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Verkaufen, behalten, finanzieren

Verkaufen, vermieten, behalten und Geschwister auszahlen: was es kostet und was steuerlich zählt.

Wegweiser in einer weiten Dünenlandschaft

Wer ein Haus erbt oder abgibt, hat meist drei Wege: verkaufen, vermieten oder behalten. Unter Erben kommt ein vierter dazu: einer übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus.

Steuern beim Verkauf

Verkaufen Sie ein geerbtes Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch den Erblasser, kann ein Gewinn einkommensteuerpflichtig sein. Als Kaufzeitpunkt zählt der des Erblassers (§ 23 EStG). Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn das Haus zuvor selbst bewohnt wurde, im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor (ebenda).

Geschwister auszahlen

Übernimmt einer das Haus, zahlt er die anderen nach ihrem Anteil am Wert aus. Dafür braucht es einen Wert, auf den sich alle einigen, und oft eine Finanzierung mit dem Haus als Sicherheit. Ob die Bank mitgeht, hängt am Einkommen und am Zustand des Hauses.

Wohnen bleiben und verkaufen

Wer selbst noch im Haus lebt, hat weitere Wege: Verkauf mit Wohnrecht, Teilverkauf oder Leibrente. Die Verbraucherzentrale erklärt Kosten und Risiken der Modelle (Verbraucherzentrale). Lassen Sie jeden Vertrag vor der Unterschrift unabhängig prüfen.