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Todesfall und Erbe
Was nach einem Todesfall mit dem Haus zu tun ist, wer erbt und wie sich mehrere Erben einigen.

Ob Eltern, Großeltern, Tante oder ein entfernter Verwandter: Wer ein Haus erbt, hat zuerst mit Formularen und Fristen zu tun, nicht mit dem Verkauf. Das Haus selbst hat Zeit.
Was zuerst dran ist
Wenn mehrere erben
Erben mehrere, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Verkaufen können sie es nur zusammen (§ 2040 BGB). Wie man sich einigt, welche Wege es gibt und was passiert, wenn es nicht klappt, steht im Artikel zur Erbengemeinschaft.
Erbschaftsteuer im Blick
Für jeden Erben gilt ein eigener Freibetrag, abhängig von der Verwandtschaft: Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 € (§ 16 ErbStG). Gehört ein Haus zum Erbe, müssen Erben den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen, auch wenn ein Testament eröffnet wurde (§ 30 ErbStG). Ob am Ende Steuer anfällt, klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Ausführlich
- Todesfall: Was mit dem geerbten Haus jetzt zu tun istDie ersten Tage und Wochen nach einem Todesfall, Schritt für Schritt: Fristen, Unterlagen und was mit dem Haus jetzt wirklich dran ist.
- Erbschein beantragen: wann Sie ihn brauchen und was er kostetWo Sie den Erbschein beantragen, welche Unterlagen nötig sind, was er bei einem Haus im Nachlass kostet und wann es auch ohne geht.
- Erbengemeinschaft: Wie mehrere Erben über das Haus entscheidenWer mit Geschwistern, Cousinen oder anderen Verwandten erbt, entscheidet über das Haus gemeinsam. Was mit Mehrheit geht, was alle unterschreiben müssen und wie man auseinanderkommt.