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Todesfall und Erbe

Was nach einem Todesfall mit dem Haus zu tun ist, wer erbt und wie sich mehrere Erben einigen.

Alte Haustür in einer Backsteinfassade

Ob Eltern, Großeltern, Tante oder ein entfernter Verwandter: Wer ein Haus erbt, hat zuerst mit Formularen und Fristen zu tun, nicht mit dem Verkauf. Das Haus selbst hat Zeit.

Was zuerst dran ist

Wenn mehrere erben

Erben mehrere, gehört ihnen das Haus gemeinsam. Verkaufen können sie es nur zusammen (§ 2040 BGB). Wie man sich einigt, welche Wege es gibt und was passiert, wenn es nicht klappt, steht im Artikel zur Erbengemeinschaft.

Erbschaftsteuer im Blick

Für jeden Erben gilt ein eigener Freibetrag, abhängig von der Verwandtschaft: Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister, Nichten und Neffen 20.000 € (§ 16 ErbStG). Gehört ein Haus zum Erbe, müssen Erben den Erwerb dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzeigen, auch wenn ein Testament eröffnet wurde (§ 30 ErbStG). Ob am Ende Steuer anfällt, klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

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