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Umzug ins Pflegeheim
Was aus dem Haus wird, wenn jemand ins Pflegeheim oder ins betreute Wohnen zieht, selbst oder als Angehöriger.

Ein Heimplatz kostet jeden Monat einen Eigenanteil, den die Pflegeversicherung nicht trägt. Wie hoch er ist, hängt vom Heim und vom Bundesland ab. Aktuelle Durchschnittswerte veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen.
Wer verkauft: Sie selbst oder Ihre Angehörigen
Wer noch selbst entscheiden kann, verkauft selbst und sucht sich Hilfe beim Ausräumen und beim Umzug. Kann jemand nicht mehr selbst entscheiden, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtliche Betreuung. Das steht unter Vollmacht und Betreuung.
Muss das Haus verkauft werden, wenn das Sozialamt zahlt?
Reichen Rente und Erspartes für das Heim nicht, kann das Sozialamt einspringen. Vorher wird eigenes Vermögen eingesetzt. Geschützt ist ein angemessenes Haus nur, solange die Person selbst oder ihre Angehörigen darin wohnen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Steht es nach dem Umzug leer, wird es in der Regel verwertet: verkauft, vermietet oder beliehen.
Verkaufen, vermieten oder behalten
Verkaufen bringt Geld für den Heimplatz und beendet Kosten für Heizung, Versicherung und Pflege des Hauses. Vermieten bringt laufende Einnahmen, macht aber Arbeit und setzt ein bewohnbares Haus voraus. Behalten geht, solange die laufenden Kosten getragen werden können. Was zum Haus und zur Familie passt, hängt auch vom Wert ab.