Erbschein beantragen: wann Sie ihn brauchen und was er kostet
Zuletzt geprüft am 31.10.2026

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, also beim Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person, oder bei einer Notarin oder einem Notar. Er kostet zwei Gebühren, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Bei einem Nachlass von 250.000 Euro sind das zusammen rund 1.070 Euro. Gibt es ein notarielles Testament, brauchen Sie für das Grundbuch oft gar keinen.
Was der Erbschein ist
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe ist und zu welchem Anteil (§ 2353 BGB). Bank, Grundbuchamt und Versicherungen dürfen sich darauf verlassen. Erben mehrere, stellt das Gericht auf Antrag einen gemeinsamen Erbschein für alle aus (§ 352a FamFG).
Wann Sie keinen Erbschein brauchen
- Notarielles Testament oder Erbvertrag: Für das Grundbuch reicht meist die Urkunde zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (§ 35 Grundbuchordnung).
- Bankkonten: Banken dürfen nicht in jedem Fall einen Erbschein verlangen. Oft reicht ein eröffnetes Testament, wenn es die Erbfolge eindeutig zeigt (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12).
- Vollmacht über den Tod hinaus: Hat die verstorbene Person eine solche Vollmacht erteilt, kann die bevollmächtigte Person vieles erledigen, bevor die Erben feststehen.
Bei einem handschriftlichen Testament oder ohne Testament verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein.
Wo und wie Sie ihn beantragen
Sie können den Antrag beim Nachlassgericht stellen oder bei einer Notarin oder einem Notar, die ihn an das Gericht weiterleiten. In beiden Fällen versichern Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben stimmen (§ 352 FamFG). Das Gericht kann darauf verzichten, wenn es die Versicherung nicht für nötig hält.
Viele Gerichte vergeben dafür Termine. Fragen Sie vorher, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Sterbeurkunde
- Ihren Personalausweis
- das Testament oder den Erbvertrag, wenn es einen gibt
- Urkunden, die die Verwandtschaft zeigen, etwa Geburts- und Heiratsurkunden oder das Familienstammbuch
- Namen und Anschriften der anderen Erben
- eine Aufstellung, was zum Nachlass gehört und welche Schulden es gibt
Was der Erbschein kostet
Das Verfahren kostet eine volle Gebühr nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Für die eidesstattliche Versicherung kommt eine zweite volle Gebühr dazu, egal ob Sie sie beim Gericht oder beim Notar abgeben (GNotKG, Anlage 1, Nr. 12210 und 23300). Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden (§ 40 GNotKG).
| Nachlass nach Schulden | eine Gebühr | Erbschein zusammen |
|---|---|---|
| bis 200.000 € | 435 € | 870 € |
| bis 260.000 € | 535 € | 1.070 € |
| bis 320.000 € | 635 € | 1.270 € |
Werte aus Anlage 2 GNotKG. Beim Notar kommen Umsatzsteuer und Auslagen dazu.
Wenn der Erbschein nicht stimmt
Stellt sich später heraus, dass der Erbschein falsch ist, etwa weil ein neueres Testament auftaucht, zieht das Nachlassgericht ihn ein. Er gilt dann nicht mehr (§ 2361 BGB). Wer ein späteres Testament findet, muss es deshalb ebenfalls beim Gericht abgeben.
Erbe mit Bezug zum Ausland
Lebte die verstorbene Person zuletzt im Ausland oder liegt Vermögen in einem anderen EU-Staat, kann statt oder neben dem Erbschein ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll sein. Es wird in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland anerkannt. Beantragt wird es ebenfalls beim Nachlassgericht. Welches Gericht zuständig ist, hängt dann vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt ab.
Wie lange es dauert
Das ist je nach Gericht sehr verschieden. Mit vollständigen Unterlagen und ohne Streit unter den Erben sind einige Wochen üblich. Fehlen Urkunden oder sind Erben unbekannt, kann es Monate dauern.
Häufige Fragen
Muss jeder Erbe einen eigenen Erbschein beantragen?
Nein. Ein Erbe kann einen gemeinsamen Erbschein für alle beantragen. Die anderen müssen dafür nicht mitkommen.
Kann ich den Erbschein online beantragen?
In der Regel nicht vollständig. Die eidesstattliche Versicherung geben Sie persönlich beim Gericht oder beim Notar ab.
Wer bezahlt den Erbschein?
Wer ihn beantragt. Die Kosten können später als Nachlasskosten mit den anderen Erben verrechnet werden.
Brauche ich einen Erbschein, um das Haus zu verkaufen?
Sie müssen als Eigentümer im Grundbuch stehen oder Ihr Erbrecht nachweisen. Dafür reicht ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Was ist, wenn ich die Höhe des Nachlasses nicht genau kenne?
Geben Sie eine Schätzung an. Für das Haus hilft eine Bewertung, wie sie im Bereich Bewertung beschrieben ist.
Was passiert, wenn später ein anderes Testament auftaucht?
Dann zieht das Nachlassgericht den Erbschein ein, und er gilt nicht mehr (§ 2361 BGB). Das neue Testament muss beim Gericht abgegeben werden.
Wird der Erbschein im Ausland anerkannt?
Nicht überall. Für Vermögen in anderen EU-Staaten gibt es das Europäische Nachlasszeugnis, das ebenfalls das Nachlassgericht ausstellt.
Was kostet ein Erbschein?
Zwei volle Gebühren nach Tabelle B, berechnet nach dem Nachlasswert abzüglich Schulden. Bei 250.000 Euro sind das zusammen rund 1.070 Euro, beim Notar zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.