Zum Inhalt

Start › Todesfall und Erbe

Todesfall: Was mit dem geerbten Haus jetzt zu tun ist

Zuletzt geprüft am 31.10.2026

Wanderwegweiser mit mehreren Zielen an einem Pfosten in den Bergen

In den ersten Tagen nach einem Todesfall laufen ein paar kurze Fristen: Standesamt, Testament, später die Entscheidung über das Erbe. Über das Haus selbst müssen Sie in dieser Zeit nichts entscheiden. Es reicht, es zu sichern.

Dieser Ratgeber gilt für alle, die ein Haus erben, ob von den Eltern, den Großeltern, einer Tante oder einem entfernten Verwandten.

Die ersten drei Tage

Bestellen Sie gleich mehrere Sterbeurkunden. Fast jede Stelle möchte ein eigenes Exemplar sehen.

Das Testament

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben, auch wenn es ungültig wirkt oder ungünstig ist (§ 2259 BGB). Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 FamFG). Das Gericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Beteiligten.

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erben zuerst Ehepartner und Kinder, gibt es keine Kinder, auch Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Das Haus sichern

In der ersten Woche geht es nur darum, dass am Haus nichts passiert:

  • Schlüssel einsammeln und festhalten, wer welchen Schlüssel hat.
  • Türen und Fenster prüfen, Wertsachen und wichtige Unterlagen sicher verwahren.
  • Heizung im Winter auf Frostschutz stellen und Wasserleitungen im Blick behalten.
  • Post umleiten oder regelmäßig holen.
  • Die Gebäudeversicherung über den Todesfall informieren und fragen, was bei längerem Leerstand gilt.

Jeder Miterbe darf allein tun, was nötig ist, um das Haus zu erhalten, etwa eine geplatzte Leitung reparieren lassen (§ 2038 BGB).

Annehmen oder ausschlagen

Ausschlagen kann sinnvoll sein, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen. Klären Sie bei Zweifeln an der Überschuldung früh mit einer Anwältin oder einem Anwalt, was zu tun ist.

Wer erbt, braucht einen Nachweis

Für Bank und Grundbuch müssen Sie zeigen, dass Sie Erbe sind. Gibt es ein notarielles Testament, reicht für das Grundbuch meist das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts (§ 35 Grundbuchordnung). Sonst brauchen Sie einen Erbschein. Wie Sie ihn beantragen und wann er nicht nötig ist, steht im Artikel zum Erbschein.

Grundbuch und Finanzamt

Verträge, Strom und Konten

Viele Verträge enden nicht mit dem Tod, sie gehen auf die Erben über. Das betrifft auch das Haus:

  • Strom, Gas, Wasser: Den Versorgern den Todesfall mitteilen und die Zähler ablesen. Die Verträge laufen meist weiter, bis die Erben sie umschreiben oder kündigen.
  • Grundsteuer: Der Bescheid gilt weiter. Die Gemeinde schickt ihn nach der Umschreibung an die Erben.
  • Konten: Die Bank sperrt Konten in der Regel nicht sofort. Daueraufträge für das Haus, etwa Versicherung oder Abschläge, laufen weiter. Prüfen Sie, welche davon nötig bleiben.
  • Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Mitgliedschaften: kündigen oder abmelden, meist mit Sterbeurkunde.

Legen Sie eine Liste an, wer welche Stelle informiert hat. Bei mehreren Erben spart das doppelte Anrufe.

Was Zeit hat

Verkaufen, vermieten oder behalten: Diese Entscheidung hat keine Frist. Viele Familien treffen sie erst nach Monaten, wenn alle Erben feststehen und klar ist, was das Haus wert ist. Erben mehrere, entscheiden sie gemeinsam. Wie das geht, steht im Artikel zur Erbengemeinschaft.

Die wichtigsten Punkte gibt es auch als Checkliste zum Ausdrucken.

Häufige Fragen

Muss ich das Haus sofort ausräumen?

Nein. Gehört das Haus zum Erbe, gibt es keine Frist zum Räumen. Anders ist es bei einer Mietwohnung: Dort laufen Miete und Kündigungsfristen weiter.

Wer bezahlt die Bestattung?

Die Kosten der Bestattung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Wer in Vorleistung geht, kann das Geld später aus dem Nachlass zurückfordern.

Darf ich vor dem Erbschein ins Haus?

Ja, um es zu sichern. Verfügen, also verkaufen oder belasten, können Sie erst, wenn klar ist, wer Erbe ist, und bei mehreren Erben nur gemeinsam.

Was passiert, wenn ich die sechs Wochen verpasse?

Dann gilt das Erbe als angenommen. In bestimmten Fällen kann die Annahme angefochten werden. Das sollte eine Anwältin oder ein Anwalt prüfen.

Wo bekomme ich Sterbeurkunden?

Beim Standesamt, bei dem der Tod angezeigt wurde. Das Bestattungsinstitut kann sie meist mitbestellen.

Muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?

Gehört ein Haus dazu, ja, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbe.

Muss ich die Heizung im leeren Haus anlassen?

Im Winter ja, zumindest auf Frostschutz. Ein Frostschaden an Leitungen wird teuer, und die Gebäudeversicherung zahlt bei Leerstand oft nur, wenn das Haus beheizt oder das Wasser abgestellt ist. Fragen Sie bei der Versicherung nach den Bedingungen.

Wer kündigt Strom und Telefon?

Die Erben. Bis sie feststehen, kann auch eine Person mit Vollmacht über den Tod hinaus das übernehmen.